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Intensivkurs EU-Nachhaltigkeitsrecht am 30.1.2026

Intensivkurs "EU-Nachhaltigkeitsrecht" am 30.01.2026

Am Freitag, dem 30. Januar 2026, veranstaltet das CEP einen eintägigen Intensivkurs zum aktuellen Thema „EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht und Grüne Finanzen“.

Der Intensivkurs richtet sich an Unternehmer, Wirtschaftsvertreter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Berater und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt mit der Umsetzung des EU Green Deal in der Praxis befasst sind.

Datum 30. Januar 2026
Veranstaltungsort SR002 (ITZ) in Innstraße 43, 94032 Passau, Universität Passau
Teilnahmegebühr EUR 690,-

Unsere Referenten

Professor Dr. Martin Selmayr

Professor Dr. Martin Selmayr

Wissenschaftlicher Direktor

Wissenschaftlicher Direktor des Centrums für Europarecht

Gastprofessor für Europarecht an der Universität Wien

2019-2024 Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich

2018/2019 Generalsekretär der Europäischen Kommission

2014-2018 Kabinettchef von Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission

Professor Dr. Martin Selmayr

PD Dr. Dr. Markus Beham

PD Dr. Dr. Markus Beham

Akademischer Rat am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Professor Dr. Hans-Georg Dederer), Universität Passau

PD Dr. Dr. Markus Beham

Zum Inhalt

Aufgrund des Pariser Klimaabkommens und zur Durchführung des EU Green Deal hat die Europäische Union eine Vielzahl von neuen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen auf den Weg gebracht, die Wirtschaft, Gesellschaft und Unternehmenspraxis im Interesse der nachhaltigen Entwicklung Europas tiefgreifende Veränderungen abverlangen. Der „grüne Übergang“ beschränkt sich dabei nicht auf die Festlegung politischer Ziele im Interesse der Verringerung von Treibhausgasemissionen, sondern bedeutet für jeden Wirtschaftssektor (Industrie, Verkehr, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft, Banken und Versicherungen etc.) und für alle Teile der Lieferkette (vom Zulieferer bis zum Verbraucher) zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben, die 2024/2025 in Kraft treten und umfassende Vorbereitungs- und Anpassungsarbeiten erfordern.

Der Intensivkurs EU-Nachhaltigkeitsrecht, der von Wissenschaftlern und Praktikern des Centrums für Europarecht an der Universität Passau konzipiert wurde, richtet sich an Unternehmer, Wirtschaftsvertreter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Berater und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt mit der Umsetzung des EU Green Deal in der Praxis befasst sind. In einem eintägigen Kurs führen erfahrene Europarechtsexperten in die Systematik und die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen des EU Green Deal ein. Anhand der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Praxis der EU-Institutionen werden die zentralen Grundprinzipien des EU-Nachhaltigkeitsrechts (Präventionsprinzip; Vorsorgeprinzip; Verursacherprinzip; Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang am Ursprung zu bekämpfen; doppelte Wesentlichkeit etc.) erarbeitet und die Grundzüge des EU-Umwelt- und Energierechts erläutert. Die wesentlichen neuen Gesetze des EU Green Deal (EU- Klimagesetz, neue Emissionshandelsrichtlinie, neue Lastenteilungsverordnung, Klima-Sozialfonds, Reform der CO2 -Grenzwerte für neue Pkw und Lkw, CO2-Grenzausgleichssystem) werden ebenso vorgestellt wie die neuen Nachhaltigkeitsregeln für Finanzmarktteilnehmer (Offenlegungspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der neuen „Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD; Taxonomie). Auf das deutsche Lieferkettengesetz und die neue EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, CSDDD) wird besonders eingegangen. Schließlich wird ein Überblick über aktuelle Klimaklagen und damit verbundene Compliance-Fragen gegeben. Ziel des Intensivkurses ist es, den erfolgreichen Kursteilnehmern zu systematischer Orientierung und inhaltlicher Sicherheit in den wichtigsten Fragen des EU-Nachhaltigkeitsrechts zu verhelfen.

Die Referenten kennen das EU-Nachhaltigkeitsrecht sehr genau aus ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit in Wissenschaft und Praxis. Sie haben an den maßgeblichen Weichenstellungen des EU Green Deal gestaltend oder beratend mitgewirkt. Im Kurs vertreten sie ausschließlich ihre persönliche Auffassung und stehen den Kursteilnehmern für eine offene Diskussion aller praxisrelevanten Fragen zur Verfügung.

Programm des Intensivkurses

Zeit Beschreibung
9.00 - 10.30 Uhr

Einführung in das EU-Nachhaltigkeitsrecht:

  • Warum regelt die EU Umwelt, Biodiversität, Klima und Energie?
  • Die Rechtsquellen des EU-Nachhaltigkeitsrechts
  • Die Grundprinzipien des EU-Nachhaltigkeitsrechts
  • Klimaklagen und Compliance-Fragen
(Professor Dr. Martin Selmayr)
10.30 - 10.45 Uhr Kaffeepause
10.45 - 12.15 Uhr

Der EU Green Deal, das „Fit for 55“-Paket und seine Umsetzung
(Professor Dr. Martin Selmayr)

12.30 - 13.45 Uhr

Mittagessen mit den Referenten

14.00 - 15.30 Uhr

Lieferkettenrecht: Das deutsche Lieferkettengesetz und der EU-Richtlinienvorschlag auf dem Prüfstand
(PD Dr. Dr. Markus Beham, LL.M.)

15.30 - 15.45 Uhr Kaffeepause
15.45 - 16.45 Uhr

EU-Regeln für „Grüne Finanzen“: Offenlegungspflichten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie
(Professor Dr. Martin Selmayr)

16.45 - 17.15 Uhr

Zur weiteren Entwicklung des EU-Nachhaltigkeitsrechts: Fragen der Teilnehmer und Antworten der Referenten

Weitere Links (1)

Anmeldung für den 30.01.2026

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