Am Freitag, dem 07. November 2025, veranstaltet das CEP einen eintägigen Intensivkurs zum aktuellen Thema „EU-Digitalisierungsrecht: KI-Verordnung, Data Act, Datenschutz-Grundverordnung, Aktuelle Rechtsprechung und Praxisfragen".
Der Intensivkurs richtet sich an Unternehmer und Wirtschaftsvertreter, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, Behörden, Berater und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt mit dem EU-Digitalisierungsrecht befasst sind.
Datum | 07. November 2025, 9-17:30 Uhr |
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Veranstaltungsort | Seminarraum 002 des ITZ-Gebäudes, Innstr. 43, 94032 Passau. |
Teilnahmegebühr | 690 € |
Wer Anbieter, Entwickler oder Nutzer von Datendiensten, digitalen Anwendungen oder Künstlicher Intelligenz (KI) ist, kommt heute am neuen Digitalisierungsrecht der Europäischen Union (EU) nicht vorbei. Denn der EU-Gesetzgeber hat in nur wenigen Jahren sehr umfassende und detailreiche EU-Regelungen zur Digitalisierung erlassen – von der Datenschutz-Grundverordnung über den Data Act und das Gesetz über digitale Dienste bis hin zur KI-Verordnung. Die Rahmenbedingungen für jeden, der eine Website betreibt oder nutzt, einen Infrastrukturdienst anbieten oder ein KI-Modell in seine Dienste integrieren will, werden heute also direkt durch EU-Digitalrechtsakte bestimmt.
Den zahlreichen neuen EU-Regelungen zur Digitalisierung ist gemein, dass sie direkt in den 27 EU-Mitgliedstaaten gelten und anwendbar sind. Für Unternehmen, Behörden und Verbraucher ergeben sich damit aus dem EU-Digitalisierungsrecht konkrete Rechte und Verpflichtungen. Zudem sind die neuen EU-Vorgaben sämtlich mit empfindlichen Sanktionen versehen, so dass Unternehmensjuristen, Compliance-Abteilungen und Rechtsanwälte über sehr gute Kenntnisse des EU-Digitalisierungsrechts verfügen müssen, um in der Praxis den richtigen Rat geben zu können. Andernfalls kann es zu behördlichen Verboten, empfindlichen Geldbußen oder privatrechtlichen Schadensersatzklagen kommen. Die detaillierte Kenntnis des neuen EU-Digitalisierungsrechts, der Zusammenhänge zwischen den neuen EU-Digitalrechtsakten und der Befugnisse der zuständigen nationalen und europäischen Behörden ist deshalb wichtige Voraussetzung für jeden, der im digitalen Raum in Europa tätig ist.
Der eintägige Intensivkurs „EU-Digitalisierungsrecht“, der vom Centrum für Europarecht an der Universität Passau konzipiert und veranstaltet wird, richtet sich an Unternehmer und Wirtschaftsvertreter, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, Behördenleiter und Verwaltungsjuristen, Berater und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt mit dem EU-Digitalisierungsrecht befasst sind. Erfahrene Europarechtsexperten führen in die Systematik und Rechtsgrundlagen des EU-Digitalisierungsrechts ein und geben praktische Hilfestellung bei Auslegungs- und Compliance-Fragen anhand der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Praxis der EU-Institutionen. Auch auf die aktuellen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Handelsbeziehungen zu den USA wird eingegangen.
Die Referenten des Intensivkurses kennen das EU-Digitalisierungsrecht sehr genau aus ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit für EU-Institutionen, Anwaltskanzleien und Unternehmen und als Autoren und Herausgeber einschlägiger Fachliteratur. Im Intensivkurs vertreten sie ausschließlich ihre persönliche Auffassung und stehen den Teilnehmern für eine offene Diskussion aller relevanten Fragen zur Verfügung.
Besonders behandelt der Intensivkurs die neue KI-Verordnung, deren wesentliche Vorschriften am 2. Februar und am 2. August 2025 anwendbar geworden sind. Umfassend anwendbar sein wird die KI-Verordnung ab dem 2. August 2026. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung ist das neue Data Act, für das der EU-Gesetzgeber den 12. September 2025 zum Datum der umfassenden Anwendbarkeit bestimmt hat. Schließlich wird auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Datenschutz-Grundverordnung eingegangen. Denn praktisch jeden Monat fällt der Europäische Gerichtshof derzeit ein Urteil, das weitreichende Auswirkungen auf die praktische Anwendung des EU-Digitalisierungsrechts hat.
Der Intensivkurs „EU-Digitalisierungsrecht“ findet in Passau statt, das malerisch schön an Donau, Inn und Ilz liegt. Schon Alexander von Humboldt zählte Passau zu den sieben schönsten Städten der Welt. Die Universität Passau befindet sich direkt am Ufer des Inn. Ein gemeinsames Arbeits-Mittagessen mit den Referenten ist Teil der Veranstaltung.
Datum | Beschreibung |
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9.00 - 11.00 Uhr | Einführung in das EU-Digitalisierungsrecht: EU-primärrechtliche Grundlagen und Überblick über die zentralen EU-Gesetze: Datenschutz-Grundverordnung, Digital Services Act, Digital Markets Act, Data Governance Act, Data Act und AI Act |
11.00 - 11.15 Uhr | Kaffeepause |
11.15 - 12.45 Uhr | Künstliche Intelligenz in der Praxis: Was sind jetzt die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen? (Dr. Martin Braun) |
13.00 - 14.15 Uhr | Mittagessen mit den Referenten |
14.30 - 15.30 Uhr | Der neue EU Data Act und die neue Data Governance in der EU: Aktuelle Rechtsfragen in der Praxis |
15.30 - 15.45 Uhr | Kaffeepause |
15.45 - 17.15 Uhr | Aktuelle Rechtsprechung zum EU-Datenschutzrecht: Privatheit, Gemeinwohl, Wettbewerb und Interessen Dritter |
17.15 - 17.30 Uhr | Abschlussbesprechung mit den Referenten |
Intensivkurs EU-Digitalisierungsrecht
Freitag, 07. November 2025