Nachhaltigkeitsrecht 26.01.2024

Am Freitag, dem 26. Januar 2024, veranstaltet das CEP einen eintägigen Intensivkurs zum aktuellen Thema „EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht und Grüne Finanzen“.
Der Intensivkurs richtet sich an Unternehmer, Wirtschaftsvertreter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Berater und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt mit der Umsetzung des EU Green Deal in der Praxis befasst sind.
Datum | 26. Januar 2024, 9-17 Uhr |
Veranstaltungsort | Universität Passau, (ITZ) SR 004 |
Teilnahmegebühr | EUR 690,- |
Intensivkurs EU-Nachhaltigkeitsrecht
Freitag, 26. Januar 2024
Unsere Referenten
Wissenschaftlicher Direktor des Centrums für Europarecht
Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
2018/2019 Generalsekretär der Europäischen Kommission
2014-2018 Kabinettchef von Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission
2010-2014 Kabinettchef von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft
Zum Inhalt
Aufgrund des Pariser Klimaabkommens und zur Durchführung des EU Green Deal hat die Europäische Union eine Vielzahl von neuen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen auf den Weg gebracht, die Wirtschaft, Gesellschaft und Unternehmenspraxis im Interesse der nachhaltigen Entwicklung Europas tiefgreifende Veränderungen abverlangen. Der „grüne Übergang“ beschränkt sich dabei nicht auf die Festlegung politischer Ziele im Interesse der Verringerung von Treibhausgasemissionen, sondern bedeutet für jeden Wirtschaftssektor (Industrie, Verkehr, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft, Banken und Versicherungen etc.) und für alle Teile der Lieferkette (vom Zulieferer bis zum Verbraucher) zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben, die 2024/2025 in Kraft treten und umfassende Vorbereitungs- und Anpassungsarbeiten erfordern.
Der Intensivkurs EU-Nachhaltigkeitsrecht, der von Wissenschaftlern und Praktikern des Centrums für Europarecht an der Universität Passau konzipiert wurde, richtet sich an Unternehmer, Wirtschaftsvertreter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Berater und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt mit der Umsetzung des EU Green Deal in der Praxis befasst sind. In einem eintägigen Kurs führen erfahrene Europarechtsexperten in die Systematik und die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen des EU Green Deal ein. Anhand der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Praxis der EU-Institutionen werden die zentralen Grundprinzipien des EU-Nachhaltigkeitsrechts (Präventionsprinzip; Vorsorgeprinzip; Verursacherprinzip; Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang am Ursprung zu bekämpfen; doppelte Wesentlichkeit etc.) erarbeitet und die Grundzüge des EU-Umwelt- und Energierechts erläutert. Die wesentlichen neuen Gesetze des EU Green Deal (EU- Klimagesetz, neue Emissionshandelsrichtlinie, neue Lastenteilungsverordnung, Klima-Sozialfonds, Reform der CO2 -Grenzwerte für neue Pkw und Lkw, CO2-Grenzausgleichssystem) werden ebenso vorgestellt wie die neuen Nachhaltigkeitsregeln für Finanzmarktteilnehmer (Offenlegungspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der neuen „Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD; Taxonomie). Auf das deutsche Lieferkettengesetz und die neue EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, CSDDD) wird besonders eingegangen. Schließlich wird ein Überblick über aktuelle Klimaklagen und damit verbundene Compliance-Fragen gegeben. Ziel des Intensivkurses ist es, den erfolgreichen Kursteilnehmern zu systematischer Orientierung und inhaltlicher Sicherheit in den wichtigsten Fragen des EU-Nachhaltigkeitsrechts zu verhelfen.
Die Referenten kennen das EU-Nachhaltigkeitsrecht sehr genau aus ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit in Wissenschaft und Praxis. Sie haben an den maßgeblichen Weichenstellungen des EU Green Deal gestaltend oder beratend mitgewirkt. Im Kurs vertreten sie ausschließlich ihre persönliche Auffassung und stehen den Kursteilnehmern für eine offene Diskussion aller praxisrelevanten Fragen zur Verfügung.
Programm des Intensivkurses
9.00 - 10.30 Uhr | Einführung in das EU-Nachhaltigkeitsrecht:
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10.30 - 10.45 Uhr | Kaffeepause |
10.45 - 12.15 Uhr | Der EU Green Deal, das „Fit for 55“-Paket und seine Umsetzung |
12.30 - 13.45 Uhr | Mittagessen mit den Referenten |
14.00 - 15.30 Uhr | Lieferkettenrecht: Das deutsche Lieferkettengesetz und der EU-Richtlinienvorschlag auf dem Prüfstand |
15.30 - 15.45 Uhr | Kaffeepause |
15.45 - 16.45 Uhr | EU-Regeln für „Grüne Finanzen“: Offenlegungspflichten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie |
16.45 - 17.15 Uhr | Zur weiteren Entwicklung des EU-Nachhaltigkeitsrechts: Fragen der Teilnehmer und Antworten der Referenten |
Intensivkurs EU-Nachhaltigkeitsrecht
Freitag, 26. Januar 2024